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Ashley Walters, eine 38-jährige Frau und ehemalige Assistentin des weltberüchtigten Musikers Marilyn Manson, zählt neben Schauspielerin Evan Rachel Wood zu den diversen Anklägerinnen, die sich gerichtlich ihrem damaligen Peiniger stellen und Gerechtigkeit im Prozess gegen den mutmaßlichen Sexualstraftäter erlangen wollen. Walters‘ Klage gegen Marilyn Manson wegen „sexueller Nötigung, Körperverletzung und Belästigung“ wurde nun von einem Richter des Los Angeles Superior Court abgewiesen. Michael Stern, der besagte Richter, begründete seine Entscheidung mit der Nichteinhaltung der Verjährungsfrist seitens Walters – das Geschehene läge zu lange zurück, um zum heutigen Stand noch eine wirkungsvolle Klage landen zu können.

Stern hatte Walters‘ Fall ursprünglich im Februar behandelt und selbigen abgewiesen, nachdem er festgestellt hatte, dass die Ex-Assistentin von Marilyn Manson nicht genügend Beweise vorliegen hatte, um die Verjährungsfrist zu überwinden. Stern erlaubte Walters, eine umformulierte Klage einzureichen, um erneut angehört zu werden. Diese wurde jetzt allerdings ebenfalls abgewiesen. „Die Klägerin hat zu wenige Fakten zu spät vorgebracht, um den Fall vor Gericht zu halten“, so Stern in seiner Erklärung. 

Die geänderte Klage von Ashley Walters fügte hinzu, dass sie nicht in der Lage war, an dem Dokumentarfilm ‘Phoenix Rising’ von Evan Rachel Wood mitzuwirken, der die Leidensgeschichte Betroffener im Manson-Fall rekapituliert und einen gerechtigkeitsfordernden Appell an die (US-amerikanische) Justiz ausrufen soll. Walters‘ „ständige Angst vor Vergeltung und Repressalien“ jedoch hinderte sie an der Zusammenarbeit mit Wood.

Mansons Anwälte hatten Anfang des Jahres bereits versucht, Walters‘ Klage wegen Verjährung abzuweisen. „Die Beklagten sollten nicht von Mansons physisch, emotional und psychologisch schwächendem und bedrohlichem Verhalten profitieren, indem ihnen erlaubt wird, die Verjährungsfrist als Schutzschild zu nutzen“, heißt es in der Klageschrift. 

Die Anwaltskanzleien Valli Kane & Vagnini LLP und Hadsell Stormer Renick & Dai LLP, die Walters vertreten, gaben gegenüber CBS folgenden Kommentar ab: „Wir sind zutiefst enttäuscht über die heutige Entscheidung des Gerichts. Sollte diese Entscheidung Bestand haben, würde sie die Möglichkeiten von Missbrauchsopfern, über das Rechtssystem Gerechtigkeit zu erlangen, drastisch einschränken. Wir haben die Fakten dieses Falles in der Klage klar dargelegt und das Trauma und den Missbrauch beschrieben, den Ashley erlitten hat und der sie daran gehindert hat, sich früher zu melden.

Obwohl das Gericht seine Entscheidung auf die Rechtzeitigkeit von Ashleys Ansprüchen und nicht auf die Begründbarkeit stützte, sind wir mit der Rechtsauffassung des Gerichts in Bezug auf die Billigkeitsverfügung und die verspätete Einreichung von Missbrauchsklagen nicht einverstanden. Wir sind nach wie vor zuversichtlich, dass eine vollständige Überprüfung des Sachverhalts in diesem Fall zu einer erfolgreichen Berufung führen wird, die wir auch einzureichen beabsichtigen.“ 

Walters selbst gab ebenfalls eine Erklärung ab. „Niemand kann sich aussuchen, wie er oder sie Missbrauch oder Drohungen verarbeitet. Ich bin entmutigt über die heutige Entscheidung des Gerichts. Nicht nur wegen meines Falles, sondern auch wegen der Botschaft, die sie an andere Überlebende sendet, die versuchen, die Verarbeitung von Missbrauch mit willkürlichen Gerichtsfristen in Einklang zu bringen. Wir werden nicht zulassen, dass diese Hürde uns davon abhält, aufzuklären, was mir und anderen passiert ist.“